Eine Filmproduktionsfirma aus Louisiana, Stellarblade, verklagt Sony und Shift Up, die Macher des PS5-Spiels Stellar Blade, wegen angeblicher Markenverletzung. In der Klage, die Anfang des Monats bei einem Gericht in Louisiana eingereicht wurde, wird behauptet, dass das Geschäft von Stellarblade durch die Verwendung eines ähnlichen Namens durch das Spiel geschädigt wurde.
Das Filmunternehmen von Griffith Chambers Mehaffey ist auf Werbespots, Dokumentationen, Musikvideos und Independentfilme spezialisiert. Mehaffey argumentiert, dass sich die Verwendung eines nahezu identischen Namens durch Stellar Blade negativ auf deren Online-Sichtbarkeit ausgewirkt hat und es potenziellen Kunden erschwert hat, ihr Unternehmen über Online-Suchen zu finden.
Die Klage zielt auf Schadensersatz, Anwaltskosten und eine einstweilige Verfügung ab, die die weitere Verwendung des Namens „Stellar Blade“ verhindert. Mehaffey fordert außerdem die Zerstörung aller Marketingmaterialien von Stellar Blade.
Mehaffey registrierte die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 und schickte im darauffolgenden Monat eine Unterlassungserklärung an Shift Up. Er beansprucht seit 2006 den Besitz der Domain stellarblade.com und betreibt seine Filmfirma seit 2011 unter diesem Namen. Stellar Blade, ursprünglich mit dem Titel „Project Eve“, wurde 2019 angekündigt und 2022 in Shift umbenannt Anmeldung der Marke im Januar 2023.
Mehaffeys Anwalt behauptet, Sony und Shift Up hätten sich der etablierten Rechte von Mehaffey bewusst sein müssen, bevor sie einen nahezu identischen Namen annahmen. Sie argumentieren, dass die Ähnlichkeit der Namen und Logos, insbesondere das stilisierte „S“, für Verbraucher verwirrend sei. Der Anwalt betont außerdem, dass Mehaffeys langjähriges Geschäft durch die Online-Präsenz des Spiels negativ beeinflusst wurde und sein Unternehmen in „digitale Vergessenheit“ geriet.
Es ist wichtig zu beachten, dass Markenrechte rückwirkend gelten können, und zwar über das offizielle Registrierungsdatum hinaus. Der Ausgang dieser Klage bleibt abzuwarten.